Betreuungsgutscheine Kindertagesstätten und Tagesfamilien

Eltern, die ihre Kinder in einer Kita oder einer Tages­familie betreuen lassen wollen und nicht die ganzen Kosten selbst tragen können, haben die Möglichkeit, Betreuungsgutscheine zu beantragen.

Mit der Prüfung der Anspruchsberechtigung hat die Gemeinde die Abteilung Soziales der Ge­meinde Wattenwil beauftragt. Auf der Website www.kibon.ch des Kantons können die Gutscheine beantragt werden.

Um einen Gutschein beantragen zu können, müssen die Eltern drei Bedingungen erfüllen:

1. Die Familie braucht die Betreuung
Ein Betreuungsbedarf ist dann gegeben, wenn Familie und Beruf nicht vereinbart werden können, also ein bestimmtes Pensum gearbeitet wird oder eine soziale Indikation gegeben ist.

2. Die Familie benötigt aufgrund ihrer finanziellen Situation Subventionen
Betreuungsgutscheine werden entsprechend dem Einkommen der Familie ausgestellt.

3. Das betreute Kind gehört zur Zielgruppe der Betreuungsgutscheine

Betreuungsgutscheine können Eltern für ihre Kinder im Vorschulalter und schulpflichtige Kinder bis und mit Abschluss Kindergarten erhalten. Nach Abschluss des Kindergartens können Gutscheine für die Betreuung in Tagesfamilien beantragt werden.

Gutscheine können bei allen Kindertagesstätten eingelöst werden, welche bestimmte Qualitäts­kriterien erfüllen und vom Kanton zugelassen sind. Gutscheine für die Betreuung in Tagesfamilien sind nur bei Tagesfamilien gültig, welche einem Tageselternverein angeschlossen sind.

Wie wird der Betreuungsgutschein berechnet?
Der Betreuungsgutschein wird für ein bestimmtes Pensum sowie in einer einkommensabhängigen Höhe ausgestellt. Die maximale Höhe des Gutscheins beträgt 100 Franken pro Tag für einen Kita- Platz und 8.50 Franken für eine Stunde Betreuung durch eine Tagesfamilie. Die Eltern zahlen in jedem Fall mindestens 7 Franken pro Tag, bzw. 70 Rp. pro Stunde selber an die Betreuungskosten.

Wie beantrage ich einen Betreuungsgutschein?
Der Antrag für einen Betreuungsgutschein kann erst eingereicht werden, wenn mit einem qualifi­zierten Anbieter ein Platz vereinbart wurde. Ab April 2020 ist auf der Webapplikation kiBon (www.kibon.ch) der Online-Antrag möglich. Für die Antragstellung ist ein BE-Login notwendig, wie es auch für die Online Steuererklärung benötigt wird. Ist dies noch nicht vorhanden, lässt sich im kiBon ein BE-Login eröffnen. Der Antrag muss spätestens am Ende des Vormonates eingereicht sein. Beispiel: Der Gutschein soll ab August 2020 bewilligt werden, muss der vollständige Antrag bis am 30.06.2020 eingereicht sein!

Eltern ohne Internetzugang können die Anträge unter Beilage aller nötigen Unterlagen schriftlich einreichen. Wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Soziales der Gemeinde Wattenwil. Diese prüft das Gesuch und stellt die Gutscheine aus.

Abteilung Soziales
Grundbachstrasse 4
3665 Wattenwil
033 359 59 51
bg@wattenwil.ch

Weiterführende Informationen:

Familienportal des Kantons Bern

kiBon

BE-Login