Einwohnerkontrolle
Anmeldung in Uebeschi
Die Anmeldung muss gemäss Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich erfolgen:
Für die Anmeldung wird benötigt:
- Heimatschein oder Heimatausweis
- AHV-Ausweis(e)
- Familienbüchlein oder Geburtsschein der Kinder
- Anmeldeformular für Hunde
Datensperre
Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, ihre Daten für die Bekanntgabe an Private, gemäss Art. 13 des Datenschutzgesetzes des Kantons Bern sperren zu lassen. Füllen Sie das nachstehende Formular aus und reichen Sie dieses bei der Einwohnerkontrolle, Dorf 32, 3635 Uebeschi ein.
Umzug innerhalb der Gemeinde
Bitte melden Sie uns einen Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde innert 14 Tagen mit dem Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis.
Wegzug aus Uebeschi
Wer von der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzugs persönlich mit dem Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis abzumelden.
Militärdienstpflichtige wenden sich für die allgemeine Meldepflicht (Zu-, Wegzug, Adressänderung, Berufsänderung etc.) direkt an das:
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Bern
Abt. Wehr- und Zivilschutzdienstpflicht
Papiermühlestrasse 17v
Postfach
3000 Bern 22
Geburt
Bei Spitalgeburten meldet das betreffende Spital die Geburt dem Zivilstandsamt des Geburtsortes.
Bei Hausgeburten muss die Geburt von den Angehörigen oder der Hebamme spätestens innert 3 Tagen dem zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes gemeldet werden. Das zuständige Zivilstandsamt für Uebeschi befindet sich in Thun.
Eheschliessung
Wenn Sie den Bund der Ehe eingehen wollen, melden Sie sich beim Zivilstandsamt in Thun für einen Termin (Ehevorbereitungsverfahren).
Todesfall
Was ist bei einem Todesfall vorzunehmen?
- Arzt benachrichtigen. Er stellt eine Todesbescheinigung aus.
- Mit der Todesbescheinigung und den amtlichen Ausweispapieren des Verstorbenen (Familienbüchlein, Niederlassugsausweis) zum zuständigen Zivilstandsamt am Todesort gehen.
- Bestattungsart festlegen (Erdbestattung, Kremation). Wurde ein letzter Wille hinterlassen, ist dort möglicherweise ein Hinweis auf die gewünschte Bestattungsart zu finden.
- Gemeindeverwaltung, Frau J. Baumer informieren, Tel. 033 346 50 40
- Mit der Besattungsfirma Kontakt aufnehmen und die Bestattung organisieren.
- Wird eine kirchliche Abdankung gewünscht, mit dem zuständigen Pfarrer Kontakt aufnehmen.
- Todesanzeigen/Leidzirkulare erstellen. Eventuell Publikation im Amtsanzeiger veranlassen
- Versicherungen informieren (AHV/IV, Pensionskasse, Lebensversicherung, Krankenkasse) usw.