Einwohnerkontrolle

Anmeldung in Uebeschi

Die Anmeldung muss gemäss Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich erfolgen. Dei Anmeldung kostet Fr. 20.00 pro erwachsene Person und ist bei der Anmeldung bar zu bezahlen.

Für die Anmeldung wird benötigt:

  • Krankenkassenkarte
  • Familienbüchlein oder Geburtsschein der Kinder

Ihren Hund können Sie mit dem Anmeldeformular für Hunde anmelden.

Datensperre

Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, ihre Daten für die Bekanntgabe an Private, gemäss Art. 13 des Datenschutzgesetzes des Kantons Bern sperren zu lassen.

Gesuch Datensperre

Umzug innerhalb der Gemeinde

Bitte melden Sie uns einen Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde innert 14 Tagen.

Wegzug aus Uebeschi

Wer von der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzugs persönlich abzumelden.

Militärdienstpflichtige wenden sich für die allgemeine Meldepflicht (Zu-, Wegzug, Adressänderung, Berufsänderung etc.) direkt an das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär.

Geburt

Bei Spitalgeburten meldet das betreffende Spital die Geburt dem Zivilstandsamt des Geburtsortes.

Bei Hausgeburten muss die Geburt von den Angehörigen oder der Hebamme spätestens innert 3 Tagen dem zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes gemeldet werden. Das zuständige Zivilstandsamt für Uebeschi befindet sich in Thun.

Eheschliessung

Wenn Sie den Bund der Ehe eingehen wollen, melden Sie sich beim Zivilstandsamt in Thun für einen Termin (Ehevorbereitungsverfahren).

Todesfall

Was ist bei einem Todesfall vorzunehmen?

  • Arzt benachrichtigen. Er stellt eine Todesbescheinigung aus.
  • Mit der Todesbescheinigung und den amtlichen Ausweispapieren des Verstorbenen zum zuständigen Zivilstandsamt am Todesort gehen.
  • Bestattungsart festlegen (Erdbestattung, Kremation). Wurde ein letzter Wille hinterlassen, ist dort möglicherweise ein Hinweis auf die gewünschte Bestattungsart zu finden.
  • Gemeindeverwaltung, Frau Janine Baumer informieren, Tel. 033 346 50 40. Die Gemeinde erstellt ein Siegelungsprotokoll.
  • Mit der Besattungsfirma Kontakt aufnehmen und die Bestattung organisieren.
  • Wird eine kirchliche Abdankung gewünscht, mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufnehmen.
  • Todesanzeigen/Leidzirkulare erstellen. Eventuell Publikation im Amtsanzeiger veranlassen
  • Versicherungen informieren (AHV/IV, Pensionskasse, Lebensversicherung, Krankenkasse) usw.
  • Bezahlen Sie vorerst keine Rechnungen und tätigen Sie vorerst keine Bezüge ab den Konten der verstorbenen Person.